Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wohnungsanmietung
Allgemeine Fragen
Ich interessiere mich im Allgemeinen für eine Wohnung bei der Samba-Bau. Wie kann ich mich bewerben? Gibt es eine Warteliste?
Eine allgemeine Warteliste wird nicht geführt. Unsere aktuellen Mietangebote finden Sie hier: https://www.sambabau.de/mietobjekte/
Bitte bewerben Sie sich online direkt auf ein passendes Wohnungsangebot.
Ich habe ein spezielles Wohnungsangebot gefunden, die Wohnung gefällt mir gut und ich möchte diese gerne besichtigen. Wie muss ich vorgehen?
Das Bewerbungsverfahren auf eine Mietwohnung aus unserem Bestand findet in der Regel ausschließlich online statt. Die aktuellen Angebote finden Sie immer auf unserer Homepage und teilweise auch auf anderen Immobilienportalen. Bitte melden Sie sich über das Kontaktformular eines expliziten Mietangebotes.
Wir prüfen Ihre Anfrage und senden Ihnen eine Terminauswahl für einen Besichtigungstermin per E-Mail. Hier bitten wir um einige Tage Bearbeitungsfrist nach Zusendung Ihrer Interessentenauskunft.
Wo bietet die Samba-Bau Wohnungen zur Miete an?
Die Samba-Bau bietet Ihnen Wohnungen in der Samtgemeinde Bardowick zur Miete an.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wann benötige ich ihn?
Wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt, so wird dies explizit in der Wohnungsanzeige erwähnt. Dieser ermöglicht es ausschließlich bestimmten Personengruppen,
öffentlich geförderte Mietwohnungen zu beziehen. Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins erfolgt auf Ihrem örtlichen Rathaus/Amt. Hier können Sie sich auch umfassend
informieren, ob Sie die Bedingungen (u.a. Einkommenshöhe) erfüllen, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten.
Fallen für mich Maklergebühren an?
Bei Anmietung einer Wohnung aus unserem Eigenbestand fallen keine Maklergebühren an.
Mieter: Häufig gestellte Fragen
Wie gehe ich vor, wenn sich meine Kontaktdaten geändert haben?
Bei Änderungen Ihrer Kontaktdaten, wie Telefonnummer oder E-Mailadresse, schreiben Sie uns bitte eine Mail an vermietung@sambabau.de.
Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?
Kleintiere dürfen ohne Genehmigung des Vermieters gehalten werden. Für die Haltung von Hunden oder Katzen bedarf es einer schriftlichen Genehmigung. Stellen Sie dazu bitte einen Antrag per E-Mail an vermietung@sambabau.de.
Wie erreiche ich meine/-n Kundenbetreuer/-in?
Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Am einfachsten erreichen Sie uns per Mail (vermietung@sambabau.de)
Wie gehe ich bei Konflikten in der Nachbarschaft vor?
Wir empfehlen grundsätzlich ein direktes Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Sollte sich durch das persönliche Gespräch keine Einigung finden, wenden Sie sich bitte an Ihre/-n Kundenbetreuer/-in.
Wo erhalte ich eine Mietbescheinigung?
Kontaktieren Sie bitte Ihre/-n zuständige/n Kundenbetreuer/-in oder übermitteln Sie uns das Ihnen vorliegende Formular direkt.
Kündigungen: Häufig gestellte Fragen
Ich habe vor, meine Wohnung zu kündigen. Wie muss ich vorgehen und was kommt in den nächsten Monaten auf mich zu?
Die Wohnungskündigung muss entsprechend der gesetzlichen/vertraglichen Kündigungsfrist beim Vermieter mit Originalunterschrift aller im Mietvertrag genannten Mieter eingehen. Die Kündigung richten Sie bitte an die im Mietvertrag genannte Geschäftsstelle. Mit der Kündigungsbestätigung erhalten Sie einen Vorabnahmetermin.
Bei diesem Termin in Ihrer Mietwohnung können alle weiteren offenen Fragen mit Ihrem/Ihrer Kundenbetreuer/-in persönlich abgestimmt werden.
Ich möchte bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen. Ist das möglich?
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietwohnungen beträgt grundsätzlich drei Monate zum Ablauf eines Monats. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eingehen. Es steht Ihnen jedoch selbstverständlich frei, die Wohnung bereits vor der Wohnungsabnahme zu verlassen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Laufzeit des Vertrages; das Verlassen der Wohnung ist nicht mit dem Ende der Vertragslaufzeit gleichzusetzen.
Für ein früheres Vertragsende bestehen einige Voraussetzungen unsererseits. Bitte besprechen Sie dies persönlich mit Ihrem/Ihrer zuständigen Kundenbetreuer/-in.
Schadenmeldung: Häufig gestellte Fragen
Ich habe IN MEINER WOHNUNG einen Schaden festgestellt. Wie muss ich handeln?
Bitte wenden Sie sich an Ihre/-n Kundenbetreuer/-in. -> Kontakt
Ich habe IM WOHNGEBÄUDE/IN DER WOHNANLAGE einen Schaden festgestellt. Wie muss ich handeln?
Bitte wenden Sie sich an Ihre/-n Kundenbetreuer/-in. -> Kontakt
Ich habe einen Schaden bereits gemeldet, jedoch hat sich bislang noch keiner gemeldet. Wie gehe ich vor?
Bitte wenden Sie sich erneut an Ihre/-n Kundenbetreuer/-in. -> Kontakt
An wen wende ich mich im Notfall außerhalb der Geschäftszeiten?
Außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen sind in der Regel weder Kundenbetreuer/-in noch Hausmeister/-in erreichbar. Für dringende Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen kontaktieren Sie bitte die Notfallnummern, welche Ihnen zugeschickt wurden bzw. bei Einzug überreicht wurden. Die Nummern hängen ebenfalls im Heizungsraum aus.
Meine Heizung wird nicht warm. Was ist zu tun?
Bevor Sie uns kontaktieren, bitten wir Sie, noch folgende Schritte zu prüfen:
Wie viele Heizkörper sind von dem Ausfall betroffen? Bei einzelnen Heizkörpern kann es oftmals ausreichen, diese zu entlüften.
Liegt in der gesamten Wohnanlage ein Defekt vor oder ist nur Ihre Wohnung betroffen?
Ist die Stromversorgung Ihrer Wohnung in Takt und funktioniert das Warmwasser?
Ist der Notschalter eingeschaltet? Dieser befindet sich in der Regel direkt vor dem Heizraum und ist rot markiert.
Anschließend bitten wir Sie, den Defekt zu melden.
Innerhalb unserer Servicezeiten steht Ihnen Ihr-/e Kundenbetreuer/in oder der/die Hausmeister/in gern zur Verfügung.
Außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen sind in der Regel weder Kundenbetreuer/-in noch Hausmeister/-in erreichbar. Für Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen kontaktieren Sie bitte die Notfallnummern.
Wie gehe ich bei einem Ausfall von Kalt- und/oder Warmwasser vor?
Bevor Sie uns kontaktieren, bitten wir Sie, noch folgende Schritte zu prüfen:
Haben Sie die Hausaushänge auf aktuelle Reparaturarbeiten bezüglich der Wasserversorgung geprüft? Bei Arbeiten am Leitungsnetz kann es zu planmäßigen Ausfällen kommen.
Liegt in der gesamten Wohnanlage ein Wasserausfall vor oder ist nur Ihre Wohnung betroffen?
Tritt das Problem bei Kalt- und/oder Warmwasser auf?
Anschließend bitten wir Sie, den Defekt zu melden.
Innerhalb unserer Servicezeiten steht Ihnen Ihr-/e Kundenbetreuer/in oder der/die Hausmeister/in gern zur Verfügung.
Außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen sind in der Regel weder Kundenbetreuer/-in noch Hausmeister/-in erreichbar. Für Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen kontaktieren Sie bitte die Notfallnummern.
Wie gehe ich bei einem Wasserrohrbruch vor?
Bitte drehen Sie zuerst das Wasser ab!
Innerhalb unserer Servicezeiten steht Ihnen auch Ihr-/e Kundenbetreuer/in oder der/die Hausmeister/in gern zur Verfügung.
Außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen sind in der Regel weder Kundenbetreuer/-in noch Hausmeister/-in erreichbar. Für Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen kontaktieren Sie bitte die Notfallnummern.
Betriebskosten: Häufig gestellte Fragen
Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?
Die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres geht Ihnen im Laufe dieses Jahres zu. Hierbei sind wir jedoch auf den Eingang
aller Rechnungen des Vorjahres angewiesen. Gemäß gesetzlicher Grundlage bzw. Rechtsprechung haben wir die Möglichkeit, Ihnen die Betriebskostenabrechnung
des Vorjahres bis spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres zukommen zu lassen. Die Abrechnungsfrist von 12 Monaten beginnt mit Ablauf des Abrechnungszeitraums.
Dies gilt auch für Mieter, die während des Abrechnungszeitraums ausgezogen sind.
An wen wende ich mich bei Fragen zur Betriebskostenabrechnung?
Bitte wenden Sie sich an Ihre/-n Kundenbetreuer/-in. -> Kontakt
Meine Betriebskostenabrechnung weist eine Nachzahlung auf. Wie gehe ich vor?
Der ausgewiesene Betrag ist bis spätestens zur angegebenen Fälligkeit auf das angegebene Konto im Mietvertrag zu überweisen.
Meine Betriebskostenabrechnung weist ein Guthaben auf. Was passiert damit?
Wir überweisen Ihnen das Guthaben auf die uns zuletzt bekannte Bankverbindung. Änderungen Ihrer Bankverbindung benötigen wir
grundsätzlich schriftlich, diese dürfen telefonisch nicht entgegengenommen werden.
Sie interessieren sich für eine Wohnung in der Samtgemeinde Bardowick? Entdecken Sie unser aktuelles Angebot – Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!